Krankengeld und Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler

Selbständige und Freiberufler aufgepasst!

Zum 1.1.2009 entfällt Ihr gesetzlicher Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung!

Alle in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Selbständige und Freiberufler verlieren ab dem 1.1.2009 ihren regulären Krankengeldanspruch. Um nicht ohne Absicherung des Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit dazustehen, können Sie gegen einen erheblichen Mehrbeitrag bei Ihrer Kasse einen Wahltarif für Krankengeld abschließen.

Doch das hat fatale Konsequenzen:

Die Lösung für Ihr Krankengeld/Krankentagegeld

Eine genau auf Ihre Situation maßgeschneiderte Einkommensabsicherung durch eine private Krankentagegeldversicherung.

Ihre Vorteile

Sie finden eine Qualitätsanalyse der Vertragsbedingungen der gesamten Branche — hiervon haben wir als freier und unabhängiger Versicherungsmakler Ihnen drei Gesellschaften zur Auswahl herausgefiltert.

Vorgehensweise

  1. Berechnen Sie Ihre benötigte Tagegeldhöhe
  2. Wählen Sie den zu Ihnen passenden Auszahlungsbeginn
  3. Berechnen Sie Ihre Prämien und entscheiden sich für eine Gesellschaft.
  4. Wir schicken Ihnen ein detailliertes Angebot mit den gesamten Vertragsbedingungen und Antrag. Sie entscheiden dann selbst, ab wann Sie versichert sein möchten oder …
  5. Sie können auch sofort Ihren Antrag herunterladen