Krankengeld und Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler
Selbständige und Freiberufler aufgepasst!
Zum 1.1.2009 entfällt Ihr gesetzlicher Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung!
Alle in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Selbständige und Freiberufler verlieren ab dem 1.1.2009 ihren regulären Krankengeldanspruch. Um nicht ohne Absicherung des Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit dazustehen, können Sie gegen einen erheblichen Mehrbeitrag bei Ihrer Kasse einen Wahltarif für Krankengeld abschließen.
Doch das hat fatale Konsequenzen:
- Mit dem Abschluss des Wahltarifes binden Sie sich für mindestens drei Jahre an Ihre Kasse. Somit ist ein Wechsel in eine andere Kasse — z.B. nach einer gravierenden Beitragserhöhung – oder in die PKV (Private Krankenversicherung) ausgeschlossen.
- Durch die neuen Wahltarife kann auch bei der gesetzlichen Kasse die Karenzzeit individuell gestaltet werden. AOK z.B. bietet einen Tarif ab dem 15. und 43. Tag an, wobei Kunden, die bereits Tagegeld versichert haben, nahtlos wechseln können — Neukunden dagegen werden nur bis maximal 45 Jahre Eintrittsalter aufgenommen.
- Maximale Leistungsdauer beträgt nur 78 Wochen — danach werden Sie ausgesteuert!
- Den gesetzlichen Kassen werden große Freiheiten bei der Kalkulation eingeräumt, aber die Krankengeldzahlungen dürfen nicht querfinanziert werden, sie müssen sich also selbst tragen. Aus diesem Grunde haben wir Ihnen zum Vergleich die Beiträge der AOK gegenübergestellt.
Risiko: Kommt es hier zu einer Fehlkalkulation oder hoher Schadensquote, sind Beitragserhöhungen unvermeidlich – aber Sie sind in diesen Tarifen für 3 Jahre gefangen, weil das Kündigungsrecht ausgeschlossen wurde!
Die Lösung für Ihr Krankengeld/Krankentagegeld
Eine genau auf Ihre Situation maßgeschneiderte Einkommensabsicherung durch eine private Krankentagegeldversicherung.
Ihre Vorteile
- Individuelle Gestaltung der Leistungshöhe
- Genau auf Ihre Situation abgestimmter Zahlungsbeginn
- Zeitlich unbegrenzte Leistung des steuerfreien Krankentagegeldes
- Möglichkeit zur Tagegeldanpassung bei Einkommenssteigerung
- Mindestversicherungszeit beträgt nur ein Jahr
Sie finden eine Qualitätsanalyse der Vertragsbedingungen der gesamten Branche — hiervon haben wir als freier und unabhängiger Versicherungsmakler Ihnen drei Gesellschaften zur Auswahl herausgefiltert.
Vorgehensweise
- Berechnen Sie Ihre benötigte Tagegeldhöhe
- Wählen Sie den zu Ihnen passenden Auszahlungsbeginn
- Berechnen Sie Ihre Prämien und entscheiden sich für eine Gesellschaft.
- Wir schicken Ihnen ein detailliertes Angebot mit den gesamten Vertragsbedingungen und Antrag. Sie entscheiden dann selbst, ab wann Sie versichert sein möchten oder …
- Sie können auch sofort Ihren Antrag herunterladen